Wenn Sie ein Bauprojekt planen, dienen von uns erstellte Pläne als Grundlage für Ihr Bauprojekt. Weiters können bei unklaren Grenzverläufen die Grenzpunkte abgesteckt und vermarkt werden.
In Niederösterreich ist die neue Bauordnung mit 01. 02. 2015 in Kraft getreten. In dieser wird unter §19 vorgeschrieben, dass bei allen Neu- oder Zubauten in der Nähe der Baugrundstücksgrenze die rechtlich gesicherte Darstellung der Grenze sowie deren Kennzeichnung in der Natur durchzuführen ist.
Bei der Vermessung Ihres Grundstückes wird der aktuelle Naturstand aufgenommen und ein Plan davon angefertigt. Daraus kann nun, zusammen mit alten Grundstücksplänen, der Grenzverlauf bestimmt werden.
Vertiefend:
Es kommt vor, dass sich natürliche Grenzverläufe durch Geländeveränderungen, Bepflanzung, Bauarbeiten und/oder Neuerrichtungen von Grenzzäunen verändern und somit nicht mehr mit den Grundstücksgrenzen übereinstimmen. Verloren gegangene Grenzzeichen oder eine unterschiedliche Auffassung des Grenzverlaufes führt oft zu Grenzstreitigkeiten unter Nachbar:innen. Auch können die Grenzen im Grundsteuerkataster eine hohe Ungenauigkeit aufweisen, was zu großen Abweichungen führen kann.
Ein Grundstück stellt ein unvermehrbares wertvolles Gut dar. Gerade in Großstädten und in deren Umland erreicht der Quadratmeterpreis in den letzten Jahren enorme Höhen. Deswegen ist es vielen Grundstücksbesitzer:innen wichtig, dass sie sich ihren eigenen Grund absichern, indem sie ihn vermessen und vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster eintragen lassen. Die Vermessung ist hierbei die einzig sinnvolle und auch gerichtlich festgelegte Maßnahme der Grenzsicherung.
Dadurch werden Sie keine Verluste, wie zum Beispiel durch Ersitzung hinnehmen müssen und beugen so Grenzstreitigkeiten vor.